Allgemeine Geschäftsbedingungen der TWT Group GmbH

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen einschließlich Domainverwaltung, Bereitstellung von Online-Diensten, Internetleistungen und ASP-Lösungen, Entwicklung von Internetauftritten für B2B- und B2C-Anbieter, Hosting, Beratungsleistungen, Auskünften und sonstigen Werk- und Dienstleistungen zwischen der TWT Group GmbH, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf (im Folgenden „TWT“ genannt) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Kunde“ genannt).

1. Geltungsbereich

  1. Diese AGB sind für die Vertragsbeziehungen allein maßgebend, es sei denn, dass Abweichungen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Abweichende AGB sind für TWT nur verbindlich, soweit TWT diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Soweit eine Vertragserklärung des Kunden dessen Bedingungen enthält oder auf dessen Bedingungen verweist, finden diese auch dann keine Anwendung, wenn TWT ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

  2. Sind diese AGB dem Kunden nicht mit der Vertragserklärung von TWT zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung. Diese AGB sind unter www.twt.de/agb abrufbar.

  3. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Werden solche Vereinbarungen mündlich getroffen, so sind sie nur dann verbindlich, wenn sie von TWT unverzüglich schriftlich bestätigt werden.

  4. Im Rahmen ihrer Lieferungen und Leistungen verwendet TWT regelmäßig Leistungen bzw. Software von Dritten, deren Lizenzbestimmungen insofern vorrangig Anwendung finden.

  5. Diese AGB gelten nur, wenn der Käufer ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

2. Zustandekommen des Vertrags

  1. Verträge kommen mit schriftlicher Bestätigung des Angebots von TWT durch den Kunden (Auftragsbestätigung oder durch ein von dem Kunden unterzeichnetes Bestellformular) zustande. 

  2. TWT übernimmt keine Verantwortung für die Eignung der vertraglichen Lieferung oder Leistung für die Zwecke des Kunden. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die angebotenen Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, sind diese schriftlich abzugeben. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens TWT wirksam.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Preise
  1. Es gelten die zwischen den Parteien im Vertrag vereinbarten Preise. 

  2. Soweit Installations-, Inbetriebnahme oder sonstige Dienstleistungen vereinbart werden, sind diese gesondert zu berechnen. Dasselbe gilt für Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten.

  3. Bei vereinbarten Preisen handelt es sich stets um Nettopreise, denen die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzufügen ist.

3.2 Rechnungsstellung
  1. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail im pdf-Format.

  2. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Rechnungen 14 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 

  3. Alle bei TWT eingehenden Zahlungen werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet, wenn die Leistung zur Tilgung der Schuld nicht ausreicht. Eine andere Tilgung kann einseitig nicht bestimmt werden.

3.3 Sonderregelungen für Mietverträge für ASP-Leistungen (Application Service Providing) und Online-Dienste, Software-Miete, Domain-, Wartungs- und Hotline-Gebühren

  1. Soweit nicht einzelvertraglich abweichend vereinbart, werden die Gebühren für die vorgenannten Leistungen im Voraus für die Vertragsdauer, maximal jedoch für ein Vertragsjahr zur Zahlung fällig. Sie werden zum Fälligkeitszeitpunkt per Lastschrift eingezogen.

  2. Eine andere Art der Zahlung als per Lastschrift ist ausgeschlossen.

  3. Eine monatliche Rechnung wird nicht erstellt. Den Buchungsbeleg für den Kunden stellt das Bestellformular in Verbindung mit dem Lastschrifttext dar, aus denen alle notwendigen Angaben hervorgehen.

  4. Im Fall des Verzugs kann TWT kann ihre Leistungen einstellen, bis die Zahlung vollständig erfolgt. 

  5. TWT ist berechtigt, die Entgelte und/oder Gebühren für die vorgenannten Leistungen jährlich um bis zu 10 % zu erhöhen. TWT wird dem Kunden die Erhöhung spätestens drei (3) Monate vor dem Inkrafttreten der erhöhten Entgelte bzw. Gebühren mitteilen.

4. Liefertermine und Lieferfristen 

Liefer- und Leistungstermine und -fristen sind unverbindlich, sofern die Parteien ihre Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart haben. 

5. Unterbeauftragung

TWT ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen ohne vorherige Zustimmung des Kunden unterzubeauftragen. TWT bleibt dabei für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

6. Nutzungsrechte

  1. TWT wird dem Kunden mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt TWT ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der vertrags- und bestimmungsgemäßen Einsatzdauer der Arbeiten bzw. Leistungen. Jede darüberhinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TWT.

  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, ein ihm etwaig überlassenes Programm in anderer Weise als in der Lizenzvereinbarung beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen oder umzuwandeln (Reassemblieren – Rekompilieren) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder anderweitig zu vermarkten.

  3. Alle im Rahmen eines Projektes durch TWT von Dritten lizenzierten Medien und Inhalte wie z.B. Bilder, Videos, Audio, Musik, Animationen, Schriften, Texte oder Quellcodes etc. werden von TWT ausschließlich an den Kunden lizenziert. Die Art und Weise sowie der Umfang der Lizenzierung wird jeweils im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt. Eine weitere Verwendung durch den Kunden außerhalb des Projektes ist nicht zulässig. 

  4. Sofern TWT z.B. bei einem Vertrag zur Entwicklung eines Internetauftritts auf der Website Hinweise auf die Urheberstellung von TWT bzw. eines Dritten aufgenommen hat, ist der Kunde nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung von TWT zu entfernen oder zu verändern.

  5. Mit dem Ende eines zeitlich beschränkten Nutzungsrechtes oder mit Wirkung einer Kündigung oder sonstigen Beendigung erlöschen auch alle Nutzungsrechte an den Programmen, eventuellen Kopien sowie schriftlichen Dokumentationen, die der Kunde von TWT erhalten bzw. die er selbst angefertigt hat. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme und Kopien von seinen Computersystemen, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.

  6. Dem Kunden unter diesem Vertrag eingeräumte Nutzungsrechte entstehen erst dann, wenn der Kunde die Abnahme erklärt und die geschuldeten Gebühren und Entgelte vollständig an TWT entrichtet hat. Bis dahin bleiben sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte bei TWT.

  7. Nutzungsrechte an Arbeiten oder Leistungen, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei TWT.

  8. Die Übertragung oder Unterlizenzierung der Nutzungsrechte vom Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TWT.

7. Pflichten des Kunden

7.1 Verantwortung des Kunden für die bereitgestellten Inhalte

  1. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm TWT zur Erbringung der vertraglichen Leistungen und Durchführung des Vertrages bereitgestellten bzw. verwendeten Inhalte (wie z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, etc.) und etwaig zur Verfügung gestellte Domains rechtlich zulässig sind und Rechte Dritter nicht verletzen. Er trägt insbesondere die Verantwortung dafür, dass die bereitgestellten Inhalte:


    (i) nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder gegen Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen und keinen ehrverletzenden, kriegsverherrlichenden, volksverhetzenden, pornographischen oder vergleichbaren Charakter haben und auch nicht geeignet sind, die Sicherheit oder die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden; und


    (ii) keine Wettbewerbsverstöße beinhalten.

  2. Sollte ein Dritter TWT wegen eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus vorstehendem Abs. 1. in Anspruch nehmen, wird der Kunde TWT von jeglicher Haftung gegenüber dem Dritten freistellen und TWT die Rechtsverfolgungs- und sonstigen Kosten ersetzen, die TWT aus der Inanspruchnahme entstehen.

7.2 Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig alle notwendigen Datensicherungen vorzunehmen und mindestens täglich Sicherungskopien der Programme und seiner Inhalte zu erstellen. 

7.3 Sicherung der Zugangsdaten

Der Kunde verpflichtet sich, die von TWT erhaltenen Passwörter und Zugangskennungen streng geheim zu halten. TWT ist umgehend zu informieren, wenn zu vermuten ist, dass unbefugten Dritten ein Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von TWT nutzen, haftet der Kunde gegenüber TWT auf Schadensersatz.

8. Gewährleistung

8.1 TWT übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie für die Funktions- bzw. Einsatzfähigkeit oder Geeignetheit der erbrachten Lieferungen und Leistungen für einen bestimmten Zweck.

8.2 TWT haftet für Mängel wie folgt:

  1. Weist eine von TWT erbrachte Lieferung oder Leistung zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges Fehler auf, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder nicht nur unerheblich mindern, wird sie nach Wahl von TWT und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen unentgeltlich ganz oder teilweise ausgetauscht oder instandgesetzt.

  2. Der Kunde muss eine Lieferung oder Leistung bei Erhalt unverzüglich auf sichtbare Schäden oder Mängel untersuchen und TWT hierüber unverzüglich schriftlich informieren. Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen sind zur Besichtigung und Prüfung durch TWT in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Mängelfeststellung befunden haben, zu belassen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen schließt jeden Gewährleistungsanspruch aus.

  3. Ebenfalls ausgeschlossen ist jeder Gewährleistungsanspruch, wenn von TWT gelieferte Lieferungen oder Leistungen verändert werden oder deren Originalkennzeichen entfernt werden, oder wenn Reparaturen und Servicearbeiten von anderen als von TWT oder von von TWT benannten Dritten durchgeführt wurden.

  4. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Unberührt bleiben die gesetzlichen Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB). Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Lieferung oder Leistung beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß Ziff. 9 Abs. 1. sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. Für Nachbesserungen und Ersatzlieferungen haftet TWT bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Gewährleistungsfrist in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. 

  5. Die Rechte des Kunden wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kannte.

8.3 Bei der Lieferung oder Zurverfügungstellung von Software aller Art gelten zusätzlich folgende Gewährleistungsbedingungen:

  1. Jede Gewährleistung durch TWT setzt voraus, dass der Kunde eine detaillierte schriftliche Fehlerbeschreibung vorlegt, aus der insbesondere ersichtlich sein muss, nach welchen Befehlsfolgen die behaupteten Programmfehler auftreten.

  2. Soweit TWT Software Dritter vertreibt, sei es einzeln oder in Verbindung mit Hardware, sei es ausdrücklich im Namen Dritter oder im eigenen Namen, kann TWT Gewähr zunächst dadurch leisten, dass dem Kunden sämtliche Gewährleistungsansprüche von TWT gegen den Dritten abgetreten und alle zur Durchsetzung dieser Ansprüche erforderlichen Auskünfte erteilt werden. Bleibt der Anspruch gegen den Dritten erfolglos, bleibt TWT sekundär zur Gewährleistung verpflichtet.

  3. Der Gewährleistungspflicht unterliegt stets nur die neueste dem Kunden gelieferte Softwareversion. Der Kunde ist verpflichtet, seine neue ihm von TWT angebotene Programmversion zu übernehmen, soweit ihm die Abnahme nicht aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles unzumutbar ist.

  4. Soweit Software erkennbar von Dritten stammt, haftet TWT selbst weder für die Lauffähigkeit auf der gelieferten Hardware noch für die Kompatibilität mit sonst gelieferter Software. Dies gilt auch dann, wenn TWT Dokumentationen oder Produktbeschreibungen Dritter weitergibt, die eine Lauffähigkeit oder Kompatibilität ausweisen. In diesem Sonderfall ist der Kunde auf die Geltendmachung der abzutretenden Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Dritten beschränkt. Bleibt der Anspruch gegen den Dritten erfolglos, bleibt TWT sekundär zur Gewährleistung verpflichtet.

9. Haftung

  1. TWT haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

  2. Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß vorstehendem lit. a) haftet TWT bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

  3. Für leicht fahrlässiges Handeln gemäß vorstehendem Abs. 2. haftet TWT im Einzelfall maximal in Höhe von 10 % des Umsatzes der abgelaufenen zwölf (12) Monate; maximal unter dem Vertrag jedoch in Höhe von 50 % des Umsatzes der abgelaufenen zwölf (12) Monate; die Haftung für indirekte und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

  4. Die vorstehend unter Abs. 1. bis 3. enthaltenen Beschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen von TWT.

10. Laufzeit und Kündigungsrechte

  1. Die Vertragslaufzeit geht aus dem Bestellformular hervor. Sofern keine andere Laufzeit vereinbart ist, beläuft sich die Vertragslaufzeit auf zwölf (12) Monate. Unabhängig von der Erstlaufzeit verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere zwölf (12) Monate, wenn der Vertrag nicht spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

  2. Bei Verträgen über Domains ergibt sich die Vertragslaufzeit aus den Vergaberichtlinien der jeweiligen Vergabeorganisation.

  3. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11. Referenzen und Veröffentlichungen

  1. TWT ist berechtigt, den Kunden zu Marketing- und PR-Zwecken auf ihrer Website, in ihren Social Media-Kanälen, Präsentationen, Pressemitteilungen, Success-Stories, Projektberichten und sonstigen Marketingmaßnahmen als Referenz zu nennen. 

  2. Im Fall von Veröffentlichungen sind die verwendeten Marken, Logos, geschäftlichen Bezeichnungen, geografischen Herkunftsangaben und Urheberrechtskennzeichen des Auftraggebers zu beachten. Jede Veröffentlichung muss so gestaltet sein, dass dabei Rechte des Auftraggebers nicht verletzt werden.

12. Vertraulichkeit

  1. Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere alle dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumentationen über die Lieferungen und Leistungen, Angebote, Anleitungen, Schulungs- und Trainingsunterlagen, Unterlagen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen einschließlich Kunden- und Lieferantenbeziehungen sowie das Know-how von TWT. Vertraulich sind auch das Bestehen und der Inhalt dieses Vertrags; hiervon unberührt bleiben die Regelungen in Ziff. 11.

  2. Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Der Empfänger ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um die Offenlegung, Verbreitung, das Reverse Engineering oder die unbefugte Nutzung von vertraulichen Informationen zu vermeiden, einschließlich mindestens der Maßnahmen, die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art ergreift. Reverse Engineering sind dabei sämtliche Handlungen einschließlich des Beobachtens, Testens, Untersuchens und des Rück- sowie ggf. erneuten Zusammenbaus mit dem Ziel an vertrauliche Informationen zu gelangen. Der Empfänger darf keine vertraulichen Informationen in einer Weise ausführen, die gegen die Ausfuhrbestimmungen der Europäischen Union verstößt. Diese Verpflichtungen bestehen zeitlich unbegrenzt.

  3. Von den vorstehenden Verpflichtungen ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

    – die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

    – die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

    – die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

  4. Die Parteien werden nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

  5. Alle vertraulichen Informationen bleiben das ausschließliche Eigentum der offenlegenden Partei. Die Offenlegung vertraulicher Informationen durch die offenlegende Partei stellt weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Gewährung von Rechten an Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Marken oder anderen geistigen Eigentumsrechten der offenlegenden Partei an den Empfänger dar.

  6. Etwaig zwischen den Parteien abgeschlossene Geheimhaltungs-/Vertraulichkeitsvereinbarungen bzw. Non-disclosure Agreements bleiben unberührt. Im Falle eines Widerspruchs gelten die vorstehenden Regelungen vorrangig.

13. Datenschutz

  1. Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung werden die Daten des Kunden, die auch personenbezogene Daten enthalten können, gespeichert und, soweit erforderlich, verarbeitet und übermittelt. Zu weiteren Einzelheiten verweist TWT auf ihre Datenschutzerklärung.

  2. TWT weist nachdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem heutigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde ist darüber informiert, dass TWT die auf dem Webserver gespeicherten Daten des Kunden jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr zu überwachen. Für die Sicherheit der Daten bei Übermittlung und Speicherung übernimmt TWT keine Haftung.

  3. Bei Fragen zum Datenschutz kann sich der Kunde jederzeit an den für TWT GmbH bestellten Datenschutzbeauftragten Mike Peter wenden unter +49 (0) 6341 6731696 oder hello@yourprivacyfirst.de.

14. Abtretung

TWT kann ihre Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden auf einen oder mehrere Dritte übertragen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Übertragung und der Kunde kein schutzwürdiges Interesse am Festhalten der TWT am Vertrag hat. Dem Kunden steht für diesen Fall das Recht der fristlosen Kündigung zu.

15. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann gegenüber TWT nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Ansprüchen geltend machen, die aus demselben Vertragsverhältnis herrühren und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

16. Schriftform

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine etwaige Änderung der Schriftformklausel. Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen und Änderungen am Vertrag, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch TWT, dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

17. Gerichtsstand, Rechtswahl

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag und seiner Durchführung ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf.

  2. Anwendbares Recht ist deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des CISG.

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.